SPD Münster Ratsherr RA Philipp Hagemann-Opfer Mark Bellinghaus-Raubal klagt an: Er hat seinen Amtseid gebrochen!
Ein Tatsachenbericht der natürlich durch das deutsche Grundgesetz, unsere demokratische Meinungsfreiheit, der Kunstfreiheit und auch der Pressefreiheit vor falschen Behauptungen über den Investigativ Foto-Journalisten u. Aktivisten Mark Bellinghaus-Raubal u. dessen Zeugen gegen Philipp Hagemann, Herrn Herbert Walter, geschützt ist.
Wussten Sie eigentlich, dass die sogenannten Ratsherren im Münsteraner Rathaus vor deren Amtsantritt einen Amtseid schwören, bzw. ablegen müssen?Jeder Ratsherr hat die Pflicht sich um die Bürger der Stadt zu kümmern. Im Philipp Hagemann-Skandal wurde daraus ein Spießrutenlaufen für den Mandanten des Münsteraner Ratsherren und Rechtsanwalt.
Dass wir schon seit geraumer Zeit beweisen können, dass der Noch-SPD-Ratsherr Philipp Hagemann, 48, seinen Amtseid vorsätzlich gebrochen hat, und einen komplett unschuldigen Bürger der Stadt Münster, nämlich Herrn Mark Bellinghaus-Raubal, am 07.07.2022 in die gezielte Obdachlosigkeit verbannte? Dass er ihn sogar mit einer List, Tücke und vorsätzlich fataler Strategie als Rechtsanwalt absichtlich falsch beriet u. dann sein wahres Gesicht zeigte?
Durch z.B. Absprachen unter Justizpersonal, der Justiz Münster u. sogar unter hochrangigen Münsteraner Richtern. Das alles ist jetzt beweisbar und muss natürlich u. unweigerlich zum Ende der Amtszeit Philipp Hagemann führen. Denn warum gibt es denn diesen Amtseid, wenn jeder Ratsherr machen kann, was immer er will?!
So, wie im Fall des überführten Ratsherren der Stadt Münster, und dem ehemaligen Rechtsanwalt, der nur eins im Sinn hatte, seinen Mandanten obdachlos zu machen, und ihm größtmöglichen Schaden zuzufügen.
Kostprobe dieses wichtigen Eides gefällig?
Der Amtseid der Stadträte der Stadt Münster ist in § 59 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geregelt und lautet wie folgt: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben, insbesondere die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und ihre Wohlfahrt zu fördern."
Erläuterung:
Grundgesetz und Landesverfassung:
Der Eid bezieht sich auf die obersten Rechtsgrundlagen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gesetze:
Die Stadträte verpflichten sich, alle in Deutschland geltenden Gesetze zu befolgen.
Gewissenhafte, unparteiische und nach bestem Wissen und Gewissen:
Dies sind die grundlegenden Prinzipien für die Ausübung des Amtes.
Schutz der Bürgerrechte und Förderung des Gemeinwohls:
Der Eid betont die Verantwortung der Stadträte, die Rechte der Bürger zu schützen und sich für das Wohl der Stadt einzusetzen.
Zusätzlich:
Der Eid kann auch mit einer religiösen Beteuerung abgelegt werden, z.B. "So wahr mir Gott helfe."
Die Eidesformel kann von den Stadträten durch Handauflegen oder Handschlag bekräftigt werden.
Die Ablegung des Eides ist eine formelle Voraussetzung für die Übernahme des Amtes als Stadtrat.
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