von Jennifer H. Braun
Die Veröffentlichung der Beweise gegen die (Noch) Generalintendantin des Theaters der Stadt Münster, Frau Dr. Katharina Kost-Tolmein,
50, wiegen schwer, und eine vorzeitige Entlassung aus ihrem Vertrag mit
der Stadt Münster, scheint, in Anbetracht der Umstände, und des
gravierenden Vertrauensverlusts gegenüber der Öffentlichkeit und dem
Münsteraner Theaterpublikum, immer wahrscheinlicher. Zumal der
Betroffene dieses wohl einmaligen Theaterskandals, der Schauspieler,
Autor, Journalist und Aktivist gegen Kindesmissbrauch, Mark Bellinghaus,
60, jetzt neue Beweise für ein absolut unrechtmäßiges Verhalten der
Familie Kost-Tolmein, vorgelegt hat. So ist es zu Drohungen seitens des
Ehemanns, Kost-Tolmeins, Herrn Prof. Dr. Oliver Tolmein,
62, gekommen. Sofort nachdem Bellinghaus den eklatanten Machtmissbrauch
in Form der 45 fristlosen Kündigungen durch Kost-Tolmein im November
2021, also vor Weihnachten, und in der Hoch-Zeit der Corona Pandemie,
öffentlich anprangerte, mit Hilfe von Pressemitteilungen (Bellinghaus
besitzt einen gültigen Presseausweis), fing Herr Tolmein mit massiven
verbalen Drohungen und Verleumdungen gegenüber den Publikationen dieser
Bellinghaus-Pressemitteilungen an, und erreichte so deren schnelle
Löschung. Natürlich nur, um die Wahrheit über ihn selber im Verborgenen
zu halten. Denn er persönlich trat durch die Macht seiner Ehefrau am 31.08.2023, mit persönlicher Unterstützung seiner Ehefrau und Generalintendantin, im Theater der Stadt Münster als „Moderator“ und Autor auf, (Bellinghaus war zufälligerweise mit Zeugen anwesend), was komplett unfair erscheint, wenn man sich an die 45 fristlos gekündigten Mitarbeiter des Theaters erinnert. Die Trauzeugenaffäre von Robert Habeck und Patrick Graichen
läßt grüßen und diente hier wohl eindeutig als „Vorlage.“ Da Graichen
seinen Job verlor, forderte Bellinghaus verständlicherweise ebenfalls
den Rücktritt Kost-Tolmeins. Diese Rücktrittsforderung ist nun in
greifbare Nähe und die Möglichkeit der Realisierung gerückt, nachdem
Herr Bellinghaus herausfand, dass Katharina Kost-Tolmein mit dem
#MeToo-Straftäter Günther Beelitz, 85, unter einer Decke steckt.
Bellinghaus stellte bereits 2021 Strafanzeige wegen sexuellen
Missbrauchs gegen Günther Beelitz, bei der STA Düsseldorf), Beelitz und
Kost-Tolmein arbeiteten in der Vergangenheit in Heidelberg für viele
Jahre zusammen und beide sitzen im Deutschen Bühnenverein an einem
Tisch. Daher will Bellinghaus nächste Woche, am 17.11.2023 in Dortmund
bei der nächsten Mitgliederversammlung des Deutschen Bühnenvereins,
persönlich vorsprechen, und den sofortigen Ausschluss Beelitz‘ und
ebenfalls Kost-Tolmeins beantragen und fordern. Mark Bellinghaus:
„Der
Deutsche Bühnenverein muss jetzt, 6 Jahre nach der Gründung der
weltweit berühmten #MeToo-Bewegung, welche einen Staftäter wie Harvey Weinstein,
71, hinter Schloss und Riegel brachte, endlich Flagge zeigen! Und der
Deutsche Bühnenverein muss sofort, und möglichst unbürokratisch handeln
und somit auch beweisen, dass er die Katholische Kirche Deutschland, und
die Evangelische Kirche Deutschland, (in der es nicht minder
Missbrauchsfälle gibt), nicht als Vorbild sieht, im Verhalten dieser
Kirchen, in Bezug auf sexuellen Missbrauch. Denn die Deckung von
#MeToo-Straftätern wie einem Günther Beelitz, und dessen Helfern wie die
Generalintendantin vom Theater der Stadt Münster, Frau Dr. Katharina
Kost-Tolmein, erinnert in erschreckender Art und Weise an das
jahrhunderte alte Dogma der Kirchen, Täter nicht zu bestrafen. Und das
kann ja wohl nicht angehen, und bringt den Deutschen Bühnenverien
zwangsläufig in absoluten Verruf. Dort sitzen ja fast alle deutschen
Intendanten und Generalintendanten (auch bereits pensionierte), also
eine geballte kulturelle und künstlerische Macht!“ - Mark Bellinghaus, Münster
Die
Diskussionen um die Vergewaltigungen, die sexuellen Übergriffe, und die
schlimmen Fälle von Machtmissbrauch an deutschen Bühnen, wurde somit
durch den aktuellen und gleichzeitig schockierenden Fall
„Beelitz/Kost-Tolmein/Bellinghaus“, aufs Neue angeheizt und stellt neue
Herausforderungen an die Kultusministerinnen Deutschlands, dar. Frau
Bundeskultusministerin Claudia Roth, Bündnis 90 / Die Grünen und Frau
NRW Kultusministerin Ina Brandes, CDU, wurden bereits von Herrn
Bellinghaus zu Beginn seiner Recherchen direkt informiert. Zumal das NRW
Kultusministerium als offizieller Förderer auftritt und genannt wird,
für ein, so Bellinghaus: „Plagiat meines geistigen Eigentums. Denn vor 3
Jahren bereits bot ich dieses wichtige Theaterprojekt namens
„KINDERHAUS“, Frau Kost-Tolmein, damals noch in Lübeck Intendantin, an.
Mit der Bitte dieses Thema unbedingt auf die Münsteraner Bühne zu
bringen und meine Erfahrungen als Missbrauchsopfer und Aktivist gegen
Kindesmissbrauch mit einfließen zu lassen. Heraus kam das Plagiat
„Kinderhäuser“ von Karen Breece. Deshalb hat Mark Bellinghaus vor, gerichtlich zu klagen, denn die Beweise und die Vorwürfe gegen eine Weiterführung wie bisher, der Intendanten-Ära Kost-Tolmeins, nehmen täglich zu und machen eine vorzeitige Entlassung des Ehepaares Kost-Tolmein, aus deren Moderatoren Anstellung und als Generalintendantin der Stadt Münster, realistischer als je zuvor. Der Rat der Stadt Münster, deren Sprecher Herr Michael Kupferschmidt und auch der Oberbürgermeister der Stadt Münster, Herr Markus Lewe, der Frau Kost-Tolmein jubelnd in ihr Amt gehoben hatte, sind jetzt gefordert eine baldige Entscheidung zu fällen.
Mark
Bellinghaus am Schluss unseres Interviews: „Ich bin mehr als
siegessicher, denn wie kann eine Frau mit derartigen Mankos und
kriminellen Vergehen, und Diebstahl meines geistigen Eigentums ist ein
solches Vergehen, die einen Ehemann hat, der Publikationen anruft und
massiv mit möglichen Gerichtsklagen drohte, wie es die Nazis im 3. Reich
taten, ( 3 unabhängige Zeugenaussagen existieren zu diesem nicht minder
schockierenden Vorwurf gegen das Verhalten eines machtvollen und bis
dato überaus renommierten Rechtsanwalts und Autors), der mich
verleumdete als „verrückt geworden,“ als so wörtlich: „Lügner und
Fantast“, als „gefährlich“, usw. Er hat den Tatbestand der
nachweislichen Nachstellung (im Internet), der öffentlichen
Diffamierung, der Volksverhetzung, der vorsätzlichen und bösartigen
Verleumdung, vorsätzlich begangen und sogar überschritten. Alles nur, weil ich die Wahrheit, und nichts als die reine Wahrheit veröffentlichte als Investigativ-Journalist
mit Riesenerfolgen in der Vergangenheit, besonders in den USA,
2005/2006. Und als Autor, wie Tolmein ja selber, ebenfalls einer ist.
Das brauche ich, das muss ich mir nicht bieten lassen. Herr OB Markus
Lewe und die Stadt Münster, bzw. der Rat der Stadt Münster, müssen nun
endlich die Reißleine ziehen und dieses schockierende Kapitel „Kost-Tolmein„, also beider Eheleute,
mit einem schnellen Rauswurf (vorzeitige Entlassung aus ihrem Vertrag),
reagieren. Um weiteren Collateralschaden zu vermeiden. In seiner
Funktion als Vertreter der GDBA (Genossenschaft Deutscher
Bühnenangehöriger), Künsterhilfe, fordere ich hiemit abermals
den sofortigen Rücktritt der Skandal-Generalintendantin Frau Dr.
Katharina Kost-Tolmein und ihrem Ehemann, Herrn Prof. Dr. Oliver
Tolmein, der sich seinen Moderatorenjob durch den Machtmissbrauch seiner Gattin, und durch
die fristlosen Kündigungen von 45 Angestellten des Theaters, durch die
Hinterür geangelt hat. Allein dafür müsste Kost-Tolmein eigentlich
sofort und hochkannt rausfliegen!“
Mark Bellinghaus bittet an dieser Stelle die Leserin/den Leser um deren Hilfe in Form einer Unterschrift unter seiner aktuellen Petition an Kultusministerin Ina Brandes und OB Markus Lewe
die den sofortigen Rücktritt des Ehepaares Kost-Tolmeins einfordert. In
all den Unterschriften befinden sich die 45 fristlos gekündigten
Ex-Angestellten, um somit dieses Begehren zu unterstützen.Die aktuelle
Strafanzeige gegen die Kost-Tolmeins und das Team hinter dem
KINDERHAUS-Plagiat trägt as AZ: 231101-2021-076381, beim
Polizeipräsidium Münster am 01.11.2023 gestellt.
„Wir,
die 46 von Kost-Tolmein ungerecht behandelten Menschen wären Ihnen
dankbar, wenn auch Sie unterschreiben würden und dieses wichtige
Anliegen an Ihre Familie, Ihre Freunde und Verwandten weitergeben
würden. Teilen Sie es bitte auch auf Ihren sozialen Medien und lassen
Sie uns gemeinsam ein deutliches Zeichen gegen #MeToo, Machtmissbrauch,
Diebstahl geistigen Eigentums, Vetternwirtschaft (Nepotismus) a la
Habeck/Graichen, und das pure Unrecht das sich seit Januar 2022 am
Theater der Stadt Münster breitgemacht hat, setzen! Herzlichen Dank.“
Lesen Sie selbst den sogenannten "Wertebasierten Verhaltenskodex von 2021" gegen den Frau Kost-Tolmein, ihr offizieller Vertreter, der Schauspieldirektor Remsi Al Khalisi in grob fahrlässiger und vor allem vorsätzlicher Art und Weise verstoßen haben:
Wertebasierter Verhaltenskodex
Fassung vom 28.10.2021
Theater, Orchester und Festivals geben ästhetische, künstlerische und inhaltliche Impulse in eine
sich stets wandelnde Gesellschaft. Sie eröffnen damit Räume der verfassungsrechtlich
geschützten künstlerischen Freiheit. Wir Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins, die
künstlerischen und betrieblichen Leiter*innen sowie ihre Gesellschafter*innen und
Träger*innen in Ländern und Kommunen, vertreten vor diesem Hintergrund einen
Wertebasierten Verhaltenskodex, der ein freiheitliches und respektvolles Miteinander in
unseren Betrieben fördern und stärken soll.
Wir teilen grundsätzliche gesellschaftliche Werte. Dazu zählen der Schutz der Menschenwürde,
die Wahrung persönlicher Integrität und gegenseitigen Respekts, die Anerkennung von
gesellschaftlicher Diversität sowie die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit und
Chancengleichheit. Wir tragen die Verantwortung, dass diese Werte in unseren öffentlichen
Einrichtungen, insbesondere im Verhältnis zu unseren Mitarbeiter*innen, auch gelebt werden.
Als Arbeitgeber*innen stehen wir in der Pflicht, unsere festangestellten und freiberuflichen
Mitarbeiter*innen und Arbeitspartner*innen aktiv vor jeder Form von Diskriminierung,
sexuellen Übergriffen, Machtmissbrauch, Mobbing und herabwürdigendem Verhalten zu
schützen. Wir dulden keine Benachteiligungen aufgrund von nationaler oder ethnischer
Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, politischer Überzeugung, Behinderung,
Alter, Familienstand, sexueller Identität oder Orientierung sowie sozialer Herkunft.
Um diese Werte im Alltag wirksam werden zu lassen, bekennen wir uns zu den folgenden
Verhaltensregeln, deren Geltung auch unter den Mitarbeitenden in unserer Verantwortung
liegt:
- Ich verhalte mich anderen gegenüber rechtskonform und respektvoll. Das gilt
auch für den künstlerischen Arbeitsprozess.
- Ich unterlasse jede körperliche, sprachliche oder gestische Form von Übergriff
oder Diskriminierung.
- Ich bin mir bewusst, dass mein Verhalten bei meinem Gegenüber eine andere
Wirkung erzielen kann als beabsichtigt. Deshalb bemühe ich mich darum,
eindeutig und klar zu kommunizieren. Ich verhalte mich empathisch,
selbstkritisch und gesprächsbereit.
- Ich gehe gewissenhaft mit der mir übertragenen Verantwortung um.
- Ich spreche Konflikte offen an und trage aktiv dazu bei, diese fair zu lösen.
- Ich schreite ein, wenn ich Zeug*in von situationsunangemessenem Verhalten
jeglicher Art werde und spreche dies direkt an.
- Bei der Aufklärung von Übergriffen oder diskriminierendem Verhalten
unterstütze ich eine umfassende und ergebnisoffene Prüfung und höre allen
Beteiligten unvoreingenommen zu.
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Ein positives Arbeitsklima setzt kontinuierliche und stetige Organisations- und
Personalentwicklung und die Mitwirkung aller Mitarbeiter*innen daran in Theatern, Orchestern
und Festivals voraus. Dabei verpflichten wir uns, unsere eigene Handlungs- und Haltungspraxis
kontinuierlich zu reflektieren und uns auch selbst fortzubilden. Nur so sind Verbesserungen
möglich.
Als Theater-, Orchester- und Festivalleitungen sorgen wir dafür, dass innerbetriebliche
Strukturen, Prozesse, Unternehmenskultur und Führungsmodelle entsprechend gestaltet
werden. Als Gesellschafter*innen und Träger*innen stehen wir in der Verantwortung, die
betrieblichen und künstlerischen Leitungen der Theater, Orchester und Festivals bei der
Umsetzung dieses wertebasierten Verhaltenskodex zu unterstützen und sie einzufordern.
Wir arbeiten im Deutschen Bühnenverein zusammen, um die Umsetzung der hier festgelegten
Ziele durch unterstützende Maßnahmen und konkrete Handlungshilfen zu erleichtern und zu
befördern. Darunter fallen beispielsweise externe Vertrauensstellen wie der bereits
existierende Themis e.V. gegen sexuelle Belästigung und Gewalt. Weiterhin sind unterstützende
Maßnahmen etwa bei der Einrichtung betriebsinterner Beschwerdestellen im Sinne des
Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG), Informationsveranstaltungen und
Weiterbildungen, aber auch der kontinuierliche Austausch innerhalb der Verbandsgremien
geeignete Instrumente.
Gemeinsam wollen wir den hier vorliegenden Kodex kontinuierlich weiterentwickeln und rufen
alle im Deutschen Bühnenverein organisierten Theater, Orchester und Festivals auf, auf der
Basis des hier vorliegenden Wertekodex die in ihrer eigenen Institution geeigneten Instrumente
zur Realisierung zu entwickeln.
Hamburg am 28.10.2021
Präsidium,Vorstand und die Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins
Pressekontaktdaten:
Saturdays for Children
Münster Jennifer H. Braun
Tel: 015906277799
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