Prominenter Schauspieler plant Klage gegen “ER IST WIEDER DA” & “Fack ju Göhte” Produzent Martin Moszkowicz
Münster – Der prominente Schauspieler & Künstler Siegfried Schmidt Koenig alias Mark Bellinghaus-Raubal, (u.a.”Der Name der Rose”, “Immer wieder Sonntag”, “SOKO 5113”), plant nach eigenen Angaben eine Klage gegen den bekannten Filmproduzenten Martin Moszkowicz, 66, (Produzent von über 300 Filmproduktionen).
Grund der Auseinandersetzung ist der 1983 gedrehte und 1984 veröffentlichte Film „Schulmädchen ’84“, den Moszkowicz laut Bellinghaus-Raubal verbotenerweise mehrfach unter verschiedenen Titeln und Aufmachungen neu herausgebracht haben soll – insgesamt soll es sich um mindestens fünf verschiedene “Titel-Varianten” handeln. Also immer gleicher Film, nur neue Namen, was klaren Zuschauer-Betrug und Erschleichung unrechtmäßiger Einnahmen für das gleiche Produkt, nachweislich bedeuten würde. Dabei seien weder Bellinghaus-Raubal, noch weitere ehemalige Mitarbeiter und Mitwirkende an den erzielten Einnahmen beteiligt worden. Was den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges (§263 StGB) erfüllen würde, wenn sich die Vorwürfe des Schauspielers der in der Produktion damals seine erste Kinohauptrolle neben dem Schauspieler Rolf Zacher spielte, bewahrheiten. Und die Beweise sind hieb und stichfest, so Bellinghaus-Raubal, der sich absolut sicher ist “mit wehenden Fahnen zu gewinnen.” Mark Bellinghaus hat eigenen Angaben zufolge genügend Beweise gesammelt, dass die mehrfachen Umbenennungen durch Martin Moszkowicz nur einen einzigen Grund hätten. Sie sollten über Jahrzehnte hinweg seine Schauspiel-Karriere verhindern, bzw. diskreditieren und ihn als “Pornodarsteller” hinstellen, was er niemals war oder ist. Was dann, neben den Betrugsvorwürfen gegen Moszkowicz auch noch Persönlichkeits-Verunglimpfung, auch als “Rufmord” oder Mobbing bekannt, darstellen würde.
Produzent Martin Moszkowicz hat diesen miesen Rufmord zu verantwortlichen
Mark Bellinghaus-Raubal hat nach eigenen Angaben 42 Jahre lang versucht seine Gage von Martin Moszkowicz zu bekommen. Bis heute jedoch erfolglos.
Herr Bellinghaus-Raubal wirft Herrn Moszkowicz vor, trotz vertraglich vereinbarter Gagen und Gewinnbeteiligungen für die ursprüngliche Produktion von „Schulmädchen’84“ keine entsprechenden Zahlungen geleistet zu haben. Gar nichts. Außerdem habe er auch überhaupt keinerlei Gagen für die Filmposter, die Fotoaufnahmen und das Merchandising wie z.B. Schallplattencover der Filmmusik, erhalten. Durch die wiederholte Umbenennung und Vermarktung des Films habe Moszkowicz erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielt, ohne den beteiligten Schauspielern und Crew-Mitgliedern einen Anteil zukommen zu lassen. Diese Vorgehensweise sei “Ausbeutung, Betrug, Machtmissbrauch, Unterschlagung u. Hinterziehung von Gagen, also Geldern”, was „skandalös und in der internationalen Filmgeschichte einzigartig ist“, so Bellinghaus-Raubal.
Martin Moszkowicz selbst hat sich bisher nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Aus dem Umfeld des langjährigen Produzenten heißt es lediglich, man wolle die weitere Entwicklung juristisch abwarten und sehe den Anschuldigungen mit großem Interesse und Skepsis entgegen. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass der Fall aufgrund der hohen Bekanntheit Moszkowicz’ und des ungewöhnlichen Umfangs der Filmtitel-Umbenennungen für viel Aufmerksamkeit in der Filmbranche und in der Öffentlichkeit sorgen wird.
Nur eines der vielen Gerichts-Beweismittel gegen den erfolgreichen Produzenten Martin Moszkowicz, der mit diesem Poster massiv die Schauspielkarriere von Mark Bellinghaus-Raubal damals verhindern wollte. Die Umbenennung von "Jugend'84" trotz aller größten Protests des damaligen Schauspielschüler der nun Gewissheit bekam und daher logischerweise Klage einreichen will gegen den Ex-Borsitzenden der Constantin Film AG.