Produzent Martin Moszkowicz Betrugs-Skandal nach Produzent Harvey Weinstein #metoo-Skandal

Was ist ein „Betrug“?

Eine solche Tat liegt vor, wenn es bei einer Person (sog. Opfer) aufgrund der Täuschung einer anderen Person (sog. Täter) zu einem (wirtschaftlichen) Schaden kommt.

Das deutsche Strafrecht kennt eine ganze Reihe von Betrugsdelikten – angefangen vom „normalen“ Betrug in § 263 StGB hin zu speziellen Betrugsdelikten wie dem Subventionsbetrug (§ 264 StGB) oder dem Kreditbetrug (§ 265b StGB).

- Fortsetzung im Anschluss an die Pressemitteilung - 

PRESSEMITTEILUNG zur freien Veröffentlichung 

Bei (Rechts)Fragen und für Info bitte schreiben oder anrufen: MarkBellinghausRaubal@gmail.com 015906277799 Danke

von Jennifer J. Miller, freie Journalistin

Wie jetzt bekannt wurde, hat der Schauspieler Mark Bellinghaus-Raubal bereits am 13.01.2025 eine Strafanzeige bei der Kripo Münster gegen den Ex-Vorsitzenden der Constantin Film AG gestellt. Außerdem legte er bei der Staatsanwaltschaft Münster eine Eidesstattliche Versicherung vor und erwartet eine baldige offizielle Ermittlung gegen den erfolgreichen Produzenten Martin Moszkowicz. Denn nach Meinung des Schauspielers würden die vielen verschiedenen kriminellen Straftaten, welche Moszkowicz nachweislich begangen haben soll, dazu ausreichen, eine Haftstrafe gegen Martin Moszkowicz durch die Justiz zu erreichen. Verjährung könne keinesfalls eintreten, da der Fall Mark Bellinghaus-Raubal vs. Martin Moszkowicz nach Aussage des Schauspielers mit den Geldforderungen von Jost Vocano, 90, dem Kameramann des Kino Erfolgsfilm "Das Boot" (1981), absolut vergleichbar, und somit nicht verjährt sei. 
Bellinghaus-Raubal sagte in einem Interview, dass er absolut geschockt sei, was er über seinen aller ersten Filmproduzenten aus dem Jahr 1983 gelernt und herausgefunden habe. "Die Welt wird sich noch wundern, wie dieser Mann alle täuschte, und für mich ist Martin Moszkowicz kein Deut besser, als #metoo-Straftäter Harvey Weinstein, über den sich ausgerechnet Moszkowicz mit Zeigefinger im Tagesspiegel ausgelassen hat  , anstatt vor seiner eigenen Türe zu kehren. Ich kann beweisen, dass Martin Moszkowicz Machtmissbrauch, Ausbeutung, Betrug und nicht zuletzt perfiden Rufmord, also Mobbing, begangen hat!" so Mark Bellinghaus-Raubal wörtlich. Seine vielen beweisbaren Vorwürfe, so der Kläger gegen Moszkowicz, stützten sich auf den von Bellinghaus-Raubal bezeichneten "Moszkowicz Skandal", da der Schauspieler seit 42 Jahren auf seine komplette Gage wartet. Ein solcher Fall von Gagen-Hinterziehungen ist in der internationalen Filmgeschichte tatsächlich einmalig, würde sich Bellinghaus-Raubals Vorwurf und Beschuldigung  gegen Martin Moszkowicz bewahrheiten. 


Es wird noch sehr interessant werden, im "Moszkowicz Skandal" wie Bellinghaus-Raubal seine Recherchen an den sogenannten "Weinstein Skandal" anlehnt. Martin Moszkowicz' eigene Abstammung vom "Ober-Nazi von Graz", Armin Dadieu 1901 - 1978 "Die nationalsozialistische Herrschaft in Graz beginnt und endet mit dem Namen Armin Dadieu" verwundern und erschrecken, zugleich. Denn Armin Dadieu war nicht nur ein Nazi, sondern er war in der Arisierung und der Judenverfolgung und der Juden-Schändung maßgeblich tonangebend. Mark Bellighaus-Raubal sichtlich aufgebracht: "Das ist nur eine der vielen Tatsachen, die wohl die aller meisten der Leute die ihn ehrten, wie z.B. Ex-Bavaria Boss Günther Rohrbach mit dem Schlusswort "Mazel Tof" bei seinem Lobgesang und seiner Laudatio zu Ehren der Verleihung des CARL LAEMMLE PRODUZENTEN PREISES, am 16.05.2024 in Laupheim, nicht auf dem Schirm hatte, nicht die Details über Moszkowicz kannten. "Diese Laudatio war so unpassend" sagt Bellinghaus-Raubal, der selbst eine jüdische Mutter hat, "wie Cinderellas Glass Slippers - an den Füßen der beiden bösen Stiefschwestern!" Deshalb fordert Mark Bellinghaus-Raubal nun auch öffentlich diesen Preis sofort abzuerkennen. 

Offener Brief gegen Preisvergabe an Produzent Martin ...

13.05.2024 — Moszkowicz, 66, war bis März Vorstandsvorsitzender der Constantin Film AG. Als Produzent verantwortete er unter anderem Filme wie »Der bewegte ...
Im Vorfeld zu der Verleihung, gab es von 19 verschiedenen Oranisationen starken Protest gegen die Ehre für einen Produzenten, der den schwerst alkoholisierten Til Schweiger nach seinen Prügelattacken auf ein Filmteam, bei Dreharbeiten für "Manta Manta Zwoter Teil" auch noch verteidigte und in Schutz nahm. 
Auch die "Honorar Professor Ehre" der Hochschule für Film und Fernsehen in München für Moszkowicz sollte sofort man sofort aberkennen, nach die Meinung des Martin Moszkowicz-Opfers Mark Bellinghaus-Raubal. Für den prominenten Schauspieler ist es schon sehr seltsam, dass "ausgerechnet Martin Moszkowicz" uns Adolf Hitler als "Komödie" mit "ER IST WIEDER DA", geliefert hat.

Wir sind schon gespannt wie es weitergeht, im sogenannten "Moszkowicz Skandal."

Wann ist ein „Betrug“ strafbar?

Der Straftatbestand schützt das Vermögen des Opfers.

Der Betrug in seiner Grundform (§ 263 Abs. 1 StGB) erfordert einen Irrtum beim Geschädigten, der auf einer Täuschung durch den Täter beruht oder durch diesen aufrecht erhalten wird. Ferner muss der Geschädigte eine Vermögenverfügung treffen, die auf dem Irrtum beruht. Schließlich muss beim Opfer ein wirtschaftlicher Schaden eintreten.

Um sich nach § 263 Abs. 1 StGB strafbar zu machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Täuschung über Tatsachen

Der Täter müsste über Tatsachen getäuscht haben.

Täuschung 

Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Entstellung wahrer Tatsachen oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen begangen werden.

Mit einer Vorspiegelung falscher Tatsachen ist dabei eine ausdrückliche Täuschung gemeint. Ausdrücklich meint dabei freilich nicht ausschließlich verbale oder schriftliche Erklärungen. Auch konkludente Erklärungen, also solche, die sich aus schlüssigem Verhalten ergeben, sind erfasst. Werden beispielsweise Preisschilder an Waren manipuliert und die Ware sodann an der Kasse vorgezeigt, handelt es sich auch um eine Täuschung, und damit um einen Betrug.

Ein Entstellen erfolgt durch Zusätze, Auslassungen oder Verzerrungen eines Sachverhaltes.

Ein Unterdrücken wahrer Tatsachen liegt hingegen bei einem Unterlassen rechtlich gebotener Aufklärung durch Verhindern der Kenntnisnahme vor. Diese Fallkonstellation kommt besonders häufig beim Sozialbetrug vor, bei dem der Täter die Behörden nicht über veränderte wirtschaftliche Verhältnisse aufklärt.

Tatsachen

Die Täuschung muss sich auf Tatsachen beziehen.

Unter Tatsachen werden konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart verstanden, die einem Beweis zugänglich sind. Davon umfasst sind sowohl äußere Tatsachen wie auch innere Tatsachen.

Äußere Tatsachen betreffen etwa die Beschaffenheit oder Herkunft eines Gegenstandes (z.B.: die Behauptung, es handele sich um „echtes Gold“, die Sache sei „neu“ bzw. das Auto sei „unfallfrei“ etc.). In dem oben genannten Beispiel stellt auch der Preis der Ware, der durch Manipulation an den Preisschildern verändert wurde, eine äußere Tatsache dar.

Innere Tatsachen hingegen sind beispielsweise Kenntnisse und Absichten.

Falsch ist eine Tatsache, wenn ihr Inhalt der objektiven Sachlage zuwiderläuft. Einfacher ausgedrückt: Deklariert ein Verkäufer ein Produkt als echt, obwohl es sich tatsächlich um eine Fälschung handelt, läuft dies der objektiven Sachlage zuwider.

Von einer Tatsachenbehauptung sind reine Meinungsäußerungen und Werturteile abzugrenzen. Die Unterscheidung kann im Einzelnen gewisse Schwierigkeiten mit sich bringen.

Irrtum

Durch die Täuschung über Tatsachen müsste das Opfer einen Irrtum erleiden. Ein Irrtum liegt vor, wenn das Opfer eine Fehlvorstellung über eine Tatsache hat. Es muss also ein Widerspruch zwischen der (subjektiven) Vorstellung des Opfers und der Wirklichkeit vorliegen.

Vermögensverfügung

Hierdurch müsste das Opfer zu einer Vermögensverfügung veranlasst worden sein. Durch die Täuschung über eine Tatsache müsste das Opfer also eine Handlung, Duldung oder Unterlassung vornehmen, die sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Es muss also unmittelbar ein Vermögensschaden eintreten.

Eine Vermögensverfügung liegt beispielsweise vor:

  • Abschluss eines Vertrages (= Handlung)
  • Zustimmung zum Mitnehmen einer Sache (= Duldung)
  • Nichtgeltendmachung einer (fälligen) Forderung (= Unterlassung)

Vermögensschaden

Hierdurch müsste ein Schaden beim Opfer eingetreten sein. Ein Schaden ist jede unfreiwillige Vermögenseinbuße. Der Begriff des Vermögens ist umstritten, wobei der Bundesgerichtshof (BGH) die Gesamtheit aller wirtschaftlichen (geldwerten) Güter einer Person als Vermögen definiert. Hierzu zählen neben Geld auch Forderungen, Eigentum und Besitz.

Vorsatz

Der Täter muss den Betrug vorsätzlich begangen haben. Er muss diesen also mit Wissen und Wollen verwirklicht haben. Hierbei ist ausreichend, dass der Täter den Straftatbestand billigend in Kauf genommen und zumindest für möglich gehalten hat (sog. Eventualvorsatz).

Zudem müsste der Täter mit sog. „Bereicherungsabsicht“ gehandelt haben. Er muss also in der Absicht gehandelt haben, durch den Betrug sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. Die Bereicherung ist dabei rechtswidrig, wenn der Täter keinen fälligen und einredefreien Anspruch auf den Vermögensvorteil hat.

Versuch

Der Versuch ist nach § 263 Abs. 2 StGB strafbar. Ein Versuch liegt bereits dann vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar angesetzt hat (§ 22 StGB). Hierfür muss der Täter die Schwelle zum „Jetzt-geht’s-los“ überschritten haben und es muss unmittelbar eine Rechtsgutverletzung bevorstehen. Zudem muss der Täter mit dem Entschluss zur Tat, also vorsätzlich gehandelt haben.

Strafantrag

Bei dem Betrug handelt es sich grundsätzlich um ein sogenanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, dass eine solche Straftat durch die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) bei Kenntniserlangung von Amts wegen verfolgt wird. Ein Antrag durch den Geschädigten oder dessen gesetzlichen Vertreter ist daher nicht erforderlich.

Ist das Opfer (Eigentümer oder Gewahrsamsinhaber der Sache) jedoch ein Angehöriger (z. B. Ehegatten, Verlobte), der Vormund oder der Betreuer des Täters oder lebt das Opfer in häuslicher Gemeinschaft mit dem Täter, wie Eheleute oder eine Wohngemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag des Opfers verfolgt (vgl. §§ 263 Abs. 4, 247 StGB).

Handelt es sich bei dem Vermögensschaden um einen geringen Wert (Wert unter 50 Euro), so wird die Tat nur auf Antrag des Opfers verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) aufgrund besonderen öffentlichen Interesses eine Strafverfolgung von Amts wegen für geboten hält (vgl. §§ 263 Abs. 4, 248a StGB).

Strafe

Der „einfache“ Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Eine Strafschärfung erfolgt hingegen nach § 263 Abs. 3 StGB. Dabei muss der Täter eines der in § 263 Abs. 3 StGB genannten „Regelbeispiele“ neben dem „einfachen“ Betrug verwirklichen. Es kann dann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Am häufigsten treten dabei die Regelbeispiele des gewerbsmäßigen Betrugs und des Bandenbetrugs nach § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB auf.

Von einer gewerbsmäßigen Begehungsweise spricht man, wenn sich der Täter durch eine fortgesetzte Begehung von betrügerischen Handlungen einen finanziellen Gewinn verschafft. Dieses Merkmal wird von der Staatsanwaltschaft häufig vorschnell angenommen, wenn sich mehrere Betrugstaten über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Ein Betrug als Mitglied einer Bande liegt vor, wenn sich mindestens drei Personen zusammenschließen, um zukünftig gemeinsam Straftaten zu begehen.

von der Tommy Kujus-Webseite