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B wie Beweis - Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens. Er ist ein wichtiges Mittel der richterlichen Überzeugungsbildung bei der Feststellung des („rechtserheblichen“) Sachverhalts, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt.
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Mark Bellinghaus-Raubal
Jörg Dickmann, Bauverein Ketteler eG, Münster: bauen mieten wohlfühlen Grundgesetz missachten!
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