Missbrauchskomplex von Münster: Kein Wort über den Skandal im Skandal: Thomas Robbers
von Mark Bellinghaus
Thomas Robbers, ehemaliger Chef der Wirtschaftsförderung Münster. Der Skandal, im Skandal!
Ein Pressebericht der Stadt Münster (unten), versucht mal wieder die Schuld vom Jugendamt Münster zurückzuweisen. Aber viel zu viele Fehler wurden im Vorfeld zu den extrem perversen Taten an gleich mehreren Jungs im Alter von 5 bis 12, begangen.
Die Horror-Gartenlaube von Münster Kinderhaus. Mittlerweile existiert dieser Ort des Schreckens nicht mehr. Aber die Enthüllungen über die dort begangenen Verbrechen, nehmen einfach kein Ende.
Auch weiterhin kein Wort der Stadt Münster über den überaus schockierenden Fall des früheren Vorsitzenden der Wirtschaftsförderung, Thomas Robbers, 57, der den Haupttäter Adrian V., samt seines kleinen Opfers, in seinem "Wochenendhaus" in Belgien, wohnen ließ.
Belgien ist bekannt dafür, gleich mehrere Häfen für Kinderschänder zu bieten. Und genau in einem dieser Spots, hat Thomas Robbers ein Haus.
Auch auf diesen unglaublichen Missstand, machten wir auf unseren Veranstaltungen und Demonstrationen lautstark aufmerksam.
Wie man sah, mit Erfolg.
Denn Thomas Robbers, der erst schwieg zu dem was er wusste, was er selbst getan hat, besonders mit dem Hauptangeklagten, wurde vom Rat der Stadt Münster "abberufen." Mit anderen Worten: dieser untragbare Mann flog raus!
Missbrauchsfall in Münster: Chef der Wirtschaftsförderung ...
Im Missbrauchs-Skandal von Münster keine Hinweise auf ...
Pressemitteilung von Donnerstag, 4. Februar 2021
Stadt Münster
Experte: Jugendamt der Stadt Münster hat im Fallkomplex Adrian V. nach damals geltenden Regeln sorgfältig gearbeitet
Münster (SMS) Hätte das Jugendamt der Stadt Münster
die vielfache sexuelle Gewalt an Kindern u.a. durch den mutmaßlichen
Haupttäter Adrian V. verhindern oder früher stoppen können? Prof. Dr.
Christian Schrapper sagt: "Mit dem Wissen von heute hätte man die Opfer
besser schützen können. Aber dieses Wissen lag damals nicht vor.
Gravierende fachliche Versäumnisse kann ich in der Arbeit des Jugendamtes der Stadt Münster nicht erkennen."
Die Stadt Münster hat Prof. Dr. Schrapper mit
einer kritischen Revision ihres Vorgehens im Umgang mit Adrian V.,
dessen Lebensgefährtin Frau K. und deren Sohn beauftragt. Adrian V. und
mutmaßliche Mittäter müssen sich derzeit vor Gericht verantworten, weil
sie den Sohn von Frau K. und andere Kinder und Jugendliche vielfach
sexuell missbraucht haben sollen.
Das mutmaßliche Täternetzwerk wurde im vergangenen Jahr aufgedeckt.
Adrian V., Frau K. und deren Sohn waren dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien allerdings schon vor Aufdeckung der Taten bekannt. Bereits
Ende 2014 informierte die Staatsanwaltschaft den Kommunalen Sozialdienst
der Stadt Münster über eine Anklage gegen
Adrian V. wegen des Besitzes und der Verbreitung von
kinderpornographischem Material. Zu klären war, ob dadurch der damals
5-jährige Sohn gefährdet sei. "Wir haben Prof. Dr. Schrapper gebeten,
eine kritische Expertise zu unserem damaligen Vorgehen vorzunehmen, um
im Rahmen dieser rückblickenden Betrachtung die Stärken und Schwächen
unserer Fallbearbeitung zu identifizieren. So sah es auch der
Ratsbeschluss vom 24.06.2020 vor.", sagt Sabine Trockel, die das
städtische Jugendamt seit Dezember 2019 leitet.
Die Wahl sei auf Prof. Dr. Christian Schrapper gefallen, weil er als
bundesweit bekannter Experte für die kritische Aufarbeitung derartiger
Fälle gilt.
Prof. Dr. Schrapper stellt die Ergebnisse seiner Fallanalyse am heutigen
Donnerstag (4. Januar 2021) im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien vor. Für seine Expertise hatte er Zugang zu sämtlichen
fallbezogenen Akten und Ansprechpartnern der Stadt Münster. Ausdrücklich hebt der Experte hervor, dass die Verantwortlichen der Stadt Münster
bei der damaligen Bearbeitung des Falles externe Unterstützung durch
ein multiprofessionelles Gremium eingefordert haben: "Die
Verantwortlichen der Stadt haben alle Anfragen und Aufträge stets zügig
und sorgfältig bearbeitet."
Besonders intensiv hat Prof. Dr. Schrapper sich mit den Kontakten der
Stadt mit der Mutter des Opfers befasst. "Frau K. war sorgeberechtigt
und erweckte sowohl dem Jugendamt als auch dem
Familiengericht gegenüber den Anschein, sich ihrer Schutz- und
Sorgepflichten für ihren Sohn bewusst zu sein und diese auch erfüllen zu
können. Gegenteilige Belege konnten nicht gefunden werden", so Prof.
Dr. Schrapper. Dass diese Mutter einen Missbrauch an ihrem eigenen Kind
gedeckt haben könnte, sei damals für die Mitarbeiter des Jugendamtes kein naheliegender Verdacht gewesen. Heute wissen wir, dass diese Einschätzung hätte intensiver hinterfragt werden müssen.
Das städtische Jugendamt hätte damals stärker
und auch gegen den Willen der Mutter auf einem direkten Kontakt zu deren
Sohn bestehen sollen, so der Experte. Auch hätte das Jugendamt
sich genauer über die persönliche Geschichte und die Lebenssituation
der Mutter und ihres Lebensgefährten informieren können und sollen. "Das
Jugendamt hat seine Zweifel zwar dokumentiert,
aber den Zweifeln und Irritationen ist nicht intensiver nachgegangen
worden, entweder um sie zu verwerfen oder zu bestätigen", legt Prof. Dr.
Schrapper auch Schwachstellen in der damaligen Arbeit des Jugendamtes offen.
"Heute würde man da sicher einiges anders machen", fasst der Experte
zusammen, "denn die großen Missbrauchsskandale von Stauffen und Lügde
haben inzwischen dazu geführt, dass solche Fälle mit ungleich mehr
Sensibilität, Umsicht und vor allem mit einem größeren Wissen um die
Täterstrategien bearbeitet werden." Die Arbeit an neuen Standards und
Empfehlungen für das Vorgehen von Jugendämtern in derartigen Fällen sei
nicht abgeschlossen. Die Arbeit des Jugendamtes der Stadt Münster könne aber nicht an den heutigen, sondern müsse an den damals geltenden Vorgaben und den zu dieser Zeit in Münster üblichen Verfahrensweisen gemessen werden. Prof. Dr. Schrapper: "Nach diesem Maßstab sind in der Arbeit des Jugendamtes der Stadt Münster
im Fallkomplex um den mutmaßlichen Haupttäter Adrian V. zwar deutlich
Schwächen erkennbar, in der Summe aber haben die Fachkräfte sachkundig
und sorgfältig gehandelt – auch wenn sie damit den Jungen nicht schützen
konnten.
Kontaktdaten:
Herausgeberin: Stadt Münster
Foto: Rolf Venenbernd/dpa
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