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B wie Beweis - Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens. Er ist ein wichtiges Mittel der richterlichen Überzeugungsbildung bei der Feststellung des („rechtserheblichen“) Sachverhalts, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt.
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Eingestellt von
Mark Bellinghaus-Raubal
Der tiefe Fall der drei mächtigen der Justiz Münster: Ulrich Schambert, Jürgen Wrobel u. Jens Frobel - 13 Jahre nachweislicher Machtmissbrauch = Justizverrat
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